Anmeldung/ Beiträge
Aufnahmeantrag.pdf [59 KB]
| Monatsbeiträge (gültig ab 01. Januar 2009): | Betrag |
| Kinder/ Schüler/ Jugendliche bis 18 Jahre | 5,50 EUR |
| Schüler über 18 Jahre, Azubis, Studenten, Wehr-, Zivil- und Ersatzdienstleistende mit Bescheinigung | 5,50 EUR |
| Erwachsene | 8,50 EUR |
| Familien (Definition s. Satzungsauszug) | 14,00 EUR |
| Zusatzbeiträge -monatlich- | |
| Fechten | |
| - Kinder | 7,00 EUR |
| - Erwachsene | 10,00 EUR |
| Sonstiges: | |
| Versicherungsbeitrag pro Person und Jahr | 2,40 EUR |
| Aufnahmegebühr pro Person | 7,00 EUR |
| Verwaltungsgebühr pro Zahlung, wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wird | 5,00 EUR |
| Verwaltungsgebühr für verspätet eingehende Bescheinigungen (Schule usw.) | 5,00 EUR |
Ein Exemplar der Satzung wird Ihnen gerne auf Wunsch ausgehändigt!
Kündigung der Mitgliedschaft:
Die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich. Sie hat schriftlich bis zum 15. November bei der Geschäftsstelle eingehend zu erfolgen. Zusatzbeiträge sind zum 30. Juni und 31. Dezember kündbar.
Auszug aus der Satzung des Kempener Turnverein 1960 e. V.:
1.0: Der als Familienbeitrag ausgewiesene Beitrag wird wie folgt definiert:
1.1: 2 Erwachsene
1.2: 1 Erwachsener und mindestens 1 Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Nach Erreichen des 18. Lebensjahres bis zum Abschluss der Ausbildung -mit Bescheinigung-
1.3: Mindestens 3 Kinder einer Familie unter 18 Jahre. Nach Erreichen des 18. Lebensjahres bis zum Abschluss der Schulausbildung -mit Bescheinigung-
2: Beitragsfrei sind auf Antrag Studenten ohne Einkünfte, Wehr-, Zivil- und Ersatzdienstleistende sowie Azubis, die am Ausbildungsplatz außerhalb ihrer Heimatstadt wohnen und nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Die Versicherung fällt nicht unter die Beitragsbefreiung.
3: Eine Bescheinigung ist in jedem Jahr spätestens bis zur Fälligkeit des Beitrages beizubringen.
4: Beitragsrückstände sind schriftlich anzumahnen. Die 1. Mahnung erfolgt mit einfachem Mahnbrief. Der fällige Beitrag erhöht sich um die jeweils gültigen Portokosten. Die 2. Mahnung muss durch "Einschreiben" erfolgen, wofür 5,00 EUR an Kosten erhoben werden. Eine 3. und letzte Mahnung erfolgt ebenfalls durch Einschreibebrief und wird mit weiteren 8,00 EUR Mahngebühr belegt.